Spezialfälle · 7 Min Lesezeit · Aktualisiert 18.9.2026
Treppenhausreinigung: Wer putzt, wer zahlt und was umgelegt werden darf
Kaum ein Thema sorgt im Mehrfamilienhaus für so viel Ärger wie das Treppenhaus. Der Putzplan hängt seit Jahren, aber jeder liest ihn anders: Der eine wischt jede Woche, der andere kehrt einmal im Monat kurz durch. Dieser Artikel ordnet, wer überhaupt zuständig ist, wann sich eine Firma rechnet, was auf die Nebenkosten umgelegt werden darf und welche Pflicht dabei gern übersehen wird — die Verkehrssicherung.

Putzplan oder Firma — die Entscheidung im Haus
Ob die Mieter selbst putzen, entscheidet nicht die Gewohnheit, sondern der Mietvertrag. Nur wenn dort — oder in einer wirksam einbezogenen Hausordnung — eine Reinigungspflicht steht, sind Mieter dazu verpflichtet. Fehlt die Regelung, ist die Reinigung des Treppenhauses Sache des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
In der Praxis ist der Putzplan meist dort stabil, wo wenige Parteien wohnen und lange dieselben Menschen im Haus sind. Sobald es mehr als etwa sechs Parteien werden, häufig gewechselt wird oder eine Partei dauerhaft ausfällt, kippt das System — und damit beginnt der Streit.
Kein Rechtsrat, sondern Praxiswissen
Dieser Artikel fasst zusammen, was uns in Bonner Objekten täglich begegnet. Er ersetzt keine Rechtsberatung — bei einem konkreten Streit über Mietvertrag oder Abrechnung fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt beziehungsweise den Mieterverein.
Was auf die Nebenkosten umgelegt werden darf
Die Kosten einer beauftragten Treppenhausreinigung gehören zu den Betriebskosten und dürfen auf die Mieter umgelegt werden — vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht die Umlage von Betriebskosten überhaupt vor. Die Betriebskostenverordnung führt die Gebäudereinigung ausdrücklich als umlagefähige Position.
Wichtig ist die Abgrenzung: Laufende, regelmäßig wiederkehrende Reinigung ist umlagefähig. Einmalige Sonderleistungen sind es in der Regel nicht — eine Grundreinigung nach jahrelanger Vernachlässigung, die Beseitigung von Bauschmutz nach einer Sanierung oder eine Sonderreinigung nach einem Wasserschaden gehören dazu.
| Leistung | Umlagefähig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Wöchentliche Treppenhausreinigung | Ja, als laufende Betriebskosten | Turnus sollte in der Abrechnung erkennbar sein |
| Fensterreinigung im Treppenhaus | Ja, wenn regelmäßig | Meist zwei- bis viermal jährlich |
| Einmalige Grundreinigung | In der Regel nein | Gilt als Instandhaltung |
| Bauschlussreinigung nach Sanierung | Nein | Gehört zur Baumaßnahme |
| Winterdienst | Ja, eigene Position | Getrennt von der Gebäudereinigung abrechnen |
Die Pflicht, die gern vergessen wird
Eigentümer und Verwaltungen trifft die Verkehrssicherungspflicht: Wege, Eingänge und Treppen müssen gefahrlos begehbar sein. Rutschige Stufen nach dem Wischen, ein loser Läufer oder nasses Laub im Eingang sind keine Schönheitsfrage, sondern ein Haftungsthema. Passiert etwas, wird gefragt, wer wann was gemacht hat.
- •Warnschild beim Nasswischen aufstellen und erst nach dem Abtrocknen entfernen
- •Reinigungsmittel und Dosierung an den Bodenbelag anpassen — zu viel Pflegemittel macht Stufen glatt
- •Eingangsbereich und Sauberlaufzone bei Regenwetter häufiger kontrollieren
- •Beleuchtung im Treppenhaus mit prüfen, defekte Leuchtmittel melden
- •Reinigungsnachweis führen — bei uns steht der Turnus im Vertrag und wird dokumentiert
Ein Putzplan entlastet nicht von der Haftung
Wer die Reinigung auf die Mieter verteilt, bleibt trotzdem in der Kontrollpflicht. Genau das ist der Grund, warum viele Verwaltungen im Schadensfall auf eine beauftragte Firma umstellen: Dort ist die Leistung dokumentiert und die Betriebshaftpflicht steht dahinter.
Welcher Turnus ist realistisch?
Der richtige Rhythmus hängt an der Zahl der Parteien, an der Lage des Eingangs und an der Jahreszeit. Als Anhaltspunkt aus unseren Bonner Objekten:
| Objekt | Turnus | Zusätzlich |
|---|---|---|
| Bis 6 Parteien, ruhige Lage | Alle 14 Tage | Fenster 2× jährlich |
| 6 bis 12 Parteien | Wöchentlich | Fenster 3× jährlich, Keller 2× jährlich |
| Über 12 Parteien oder Laufkundschaft im Haus | 1–2× wöchentlich | Eingang bei Bedarf zusätzlich |
| Häuser mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss | Wöchentlich, Eingang häufiger | Sauberlaufzone im Winter kontrollieren |
Was zu einer Treppenhausreinigung gehört, ist dabei überall gleich: Stufen und Podeste kehren und feucht wischen, Handlauf und Geländer abwischen, Briefkastenanlage, Lichtschalter und Klingeltableau reinigen, Eingangstür und Glasflächen in Griffhöhe, Fensterbänke, Spinnweben in den Ecken — und der Blick in den Keller- und Dachbodenzugang.
Wenn Naturstein grau wird
Terrazzo, Marmor und andere Natursteine in Altbauten sind empfindlich. Wer dort dauerhaft mit zu viel Wischpflege arbeitet, baut Schicht für Schicht einen Film auf, der Schmutz bindet — das Treppenhaus sieht grau aus, obwohl jede Woche geputzt wird. Dagegen hilft keine höhere Frequenz, sondern einmal eine Grundreinigung, die den alten Aufbau löst. Danach reicht die normale Unterhaltsreinigung wieder.
Vor der Angebotsanfrage
Notieren Sie Etagenzahl, Parteien, Bodenbelag und ob Keller, Dachboden und Fenster mit dazugehören sollen. Mit diesen vier Angaben bekommen Sie ein belastbares Angebot — und können zwei Anbieter überhaupt erst vergleichen.
Kosten und Vertrag
Treppenhausreinigung rechnen wir als Objektpauschale ab, ab 59 € pro Monat und Etage. Das ist bewusst kein Stundenmodell: Sie sollen wissen, was monatlich auf die Abrechnung kommt, ohne Nachträge. Der Turnus, die Bereiche und die Sonderleistungen stehen im Vertrag, damit die Mieter in der Nebenkostenabrechnung nachvollziehen können, wofür sie zahlen.
Gekündigt werden kann monatlich. Uns ist wichtiger, dass ein Haus zufrieden bleibt, als dass es an eine Laufzeit gebunden ist — und für Verwaltungen ist eine kurze Frist ohnehin der einzige Weg, bei einem Eigentümerwechsel sauber zu übergeben.
Reinigungsangebot für Bonn
Kostenlose Begehung vor Ort. Schriftliches Festpreis-Angebot binnen 24 Stunden.